Krankenkassen (SGB V)
Unser Pflegedienst bietet Leistungen der häuslichen Krankenpflege gemäß den jeweils aktuellen gültigen Verträgen mit den Krankenkassen an.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die verordnete medizinische Leistung, der so genannten Behandlungspflege (z.B. Verbandwechsel, Injektionen, Medikamentengabe, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen)
- Für die medizinischen Leistungen stellt Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung aus.
- Die von Ihnen unterschriebene Verordnung reichen wir bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Erst nach der schriftlichen Bewilligung durch die Krankenkasse ist die Bezahlung für die ärztlich verordnete Leistung gesichert.
Die Zuzahlung der Versicherten beträgt für die ersten 28 Tage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr pro Tag 10% der Kosten sowie 10,00 Euro je Verordnung.