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Finanzierungsinformation

Neben unserem Service direkt am Menschen bieten wir Ihnen natürlich auch Hilfe bei Formularen, Anträgen und Behördengängen. Gerade bei der behördlichen Vielfalt von Paragraphen und Formulierungen ist es oft nicht einfach, den Durchblick zu behalten.

Wir leisten Ihnen Hilfe, sprechen Sie uns einfach an!

Krankenkassen (SGB V)

Unser Pflegedienst bietet Leistungen der häuslichen Krankenpflege gemäß den jeweils aktuellen gültigen Verträgen mit den Krankenkassen an.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die verordnete medizinische Leistung, der so genannten Behandlungspflege (z.B. Verbandwechsel, Injektionen, Medikamentengabe, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen)

  1. Für die medizinischen Leistungen stellt Ihnen Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung aus.
  2. Die von Ihnen unterschriebene Verordnung reichen wir bei Ihrer Krankenkasse ein.
  3. Erst nach der schriftlichen Bewilligung durch die Krankenkasse ist die Bezahlung für die ärztlich verordnete Leistung gesichert.

Die Zuzahlung der Versicherten beträgt für die ersten 28 Tage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr pro Tag 10% der Kosten sowie 10,00 Euro je Verordnung.

Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung

  1. Zeitnah einen Antrag telefonisch bei Ihrer Krankenkasse auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellen.
  2. Ausgefülltes Formular zurück an die Krankenkasse schicken
  3. Der Medizinische Dienst (MDK) wird mit Ihnen einen Termin zur Begutachtung abmachen. Bitte teilen Sie uns diesen Termin mit. Gern unterstützen wir Sie bei diesem Termin.
  4. Nach ca. 4-5 Wochen erhalten Sie eine schriftliche Nachricht welche Pflegestufe Ihnen zugesprochen wurde. Falls Sie in der Zwischenzeit unsere Pflege benötigen, stellen wir die Rechnung über unsere erbrachten Leistungen solange zurück.
  5. Falls Sie laut Gutachter keinen Anspruch auf eine Pflegestufe haben, müssen Sie die erbrachten Leistungen privat begleichen. Bei einer zu niedrigen Einstufung oder bei einer Ablehnung des Antrages können Sie innerhalb von 4 Wochen beim MDK einen Widerspruch einreichen. Bei einem positiven Bescheid rechnen wir im Rahmen der jeweiligen Pflegestufe direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Privatversicherte reichen unsere Rechnung bei Ihrer Versicherung zur Erstattung ein.
  6. Übersteigt der Pflegebedarf die jeweilige Obergrenze der Pflegestufe, wird Ihnen die Differenz privat in Rechnung gestellt.

Pflegekassen (SGB XI)

Ebenso werden Leistungen der Pflegeversicherungen gemäß den jeweils gültigen Verträgen mit den Pflegekassen angeboten. Pflegesachleistungen im Bereich Körperpflege, Mobilität, Ausscheidung und Ernährung werden unter Berücksichtigung der Pflegestufe abgerechnet.

Pflegegerade Geldleistung
Ambulant
Sachleistung
ambulant
Entlastungsbeitrag
ambulant (zweckgebunden)
Leistungsbeitrag
vollstationär
 Pflegegrad 1 125€ 125€
 Pflegegrad 2  332€  761€ 125€  770€
 Pflegegrad 3  573€  1.432€ 125€  1.262€
 Pflegegrad 4  765€  1.778€ 125€  1.775€
 Pflegegrad 5  947€  2.200€ 125€  2.005€

Benötigen Sie Hilfe und Unterstützung bei der Betreuung und Pflege für sich oder eines nahestehenden Angehörigen?

Treten Sie mit uns in Verbindung!